+++ Hinweise zur Grippeschutzimpfung und zur Auffrischungsimpfung Coronavirus +++
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
ab Montag, dem 02.10.2023, beginnen wir mit den Grippeschutz- und Corona-Auffrischungsimpfungen.
Voraussetzung für beide Impfungen
Alter über 60 Jahre oder bei Alter unter 60 Jahre:
Zusätzliche Voraussetzungen für die Auffrischungsimpfung Coronavirus
Sie haben jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
Zusätzlich werden wir am Samstag, 14.10.2023, und Samstag, 21.10.2023, jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr Impfaktionen in unserer Praxis durchführen. Terminvereinbarungen können Sie persönlich, telefonisch oder ganz einfach online über Doctolib durchführen.
+++ Informationen zu unseren Sprechzeiten +++
Liebe Patientinnen und Patienten, ab dem 01.01.2023 ändern sich die offenen Sprechzeiten wie folgt:
Bleiben Sie gesund
Ihr Team der Hausarztpraxis Dr. Hötte
Voraussetzungen für die Impfung: Alter über 60 Jahre oder chronisch erkrankt UND letzte Impfung oder Erkrankung vor mindestens sechs Monaten.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass unser Online-Service ausschließlich für die Anforderung von Rezepten und/oder Überweisungen genutzt werden kann. Alle anderen Anliegen, wie z.B. Vereinbarungen von Gesprächsterminen, Bitten um Krankmeldungen oder um Rückrufe, müssen weiterhin persönlich mit uns abgesprochen werden.
Anfragen, die keine Rezept- oder Überweisungswünsche sind, werden aus Kapazitätsgründen von uns nicht beantwortet und umgehend gelöscht.
Impfungen gegen das Coronavirus
Sie haben die Möglichkeit, sich online (über Doctolib) einen Impftermin für die Dritt- bzw. Auffrischungsimpfung zu buchen. Bitte beachten Sie: Einen Termin für eine Erst- bzw Zweitimpfung können Sie gerne persönlich oder telefonisch mit unserem Praxisteam vereinbaren. Eine Online-Buchung ist nicht möglich!
Voraussetzungen für eine Auffrischungsimpfung sind:
Wichtig: Bitte denken Sie an Ihren Impfpass und bringen Sie den folgenden Aufklärungsbogen mit zu Ihrem Termin.
(Bei der Dritt- bzw. Boosterimpfung ist KEIN ausgefüllter und mehrseitiger Anamnesebogen des RKI notwendig)
Bitte beachten Sie unsere Informationen, Änderungen im Praxisablauf und Hinweise rund um die Corona-Pandemie.